Berater-News

Ebner Stolz begleitet Schutzschirmverfahren bei Großbäckerei Sternenbäck

  • Dramatische Umsatzeinbrüche aufgrund Corona-Pandemie veranlassen Sternenbäck zur Einleitung eines Schutzschirmverfahrens
  • Ebner Stolz begleitet Traditionsbäckerei umfassend kaufmännisch und rechtlich
  • Jan Groß als Generalbevollmächtigter (CRO) bestellt

Die Großbäckerei Bumüller (Sternenbäck) hat am 22. Mai 2020 mit Unterstützung der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ebner Stolz ein Schutzschirmverfahren beantragt. Das Unternehmen war aufgrund der Corona-Pandemie unverschuldet in Schieflage geraten.

Die Traditionsbäckerei Sternenbäck verzeichnete bis zum Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 mit drei Backbetrieben und 220 Bäckereifilialen (u. a. in Einkaufszentren und mit Cafés an Einzel-Standorten) in sechs Bundesländern eine konstant positive Geschäftsentwicklung. Im Jahr 2019 konnte noch ein Umsatz von 90 Mio. Euro erzielt werden. Auch das Ergebnis lag im Jahr 2019 deutlich über den Erwartungen. Das Unternehmen beschäftigt derzeit 1.600 Mitarbeiter.

Die ab März diesen Jahres verordneten behördlichen Ausgangsbeschränkungen und Schließungen von Einkaufszentren, Cafés und Gastronomiebereichen verursachten jedoch dramatische Umsatzeinbrüche aufgrund deutlich reduzierter Kunden-Frequenz. Die daraus resultierenden Einbußen konnten mit dem klassischen Bäckereigeschäft nicht ausgeglichen werden.

Auch die nunmehr vom Gesetzgeber verordneten schrittweisen Lockerungen führten bis heute zu keiner Änderung dieser Situation. Dies hat das seit 250 Jahren tätige Unternehmen veranlasst, Ebner Stolz damit zu beauftragen, unter Ausschöpfung aller bislang vorhandenen wirtschaftlichen Möglichkeiten und nach Prüfung alternativer Lösungsmöglichkeiten, ein Schutzschirmverfahren einzuleiten. Das Schutzschirmverfahren gewährt dem Unternehmen die Möglichkeit, ein für die Zeit nach der Corona-Krise schlüssiges und zukunftsorientiertes Geschäftsmodell zu entwickeln. Ebner Stolz begleitet das Verfahren umfassend in allen kaufmännischen und rechtlichen Fragestellungen. Der bei Restrukturierungen und Sanierungen erfahrene Rechtsanwalt Jan Groß von Ebner Stolz wurde zum Generalbevollmächtigten bestellt.

Das Unternehmen und die Gesellschaften werden seit vielen Jahren von Prof. Dr. Heiko Aurenz, Unternehmensberater und Partner bei Ebner Stolz in Stuttgart, betreut. Zum vorläufigen Sachwalter hat das Amtsgericht Hechingen im Rahmen des Schutzschirmverfahrens Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann von anchor Rechtsanwälte bestellt.

Team Ebner Stolz: Prof. Dr. Heiko Aurenz, Unternehmensberater, Partner bei Ebner Stolz in Stuttgart (Projektleitung), Jan Groß, Generalbevollmächtigter im Schutzschirmverfahren (Rechtsanwalt, Partner bei Ebner Stolz in Köln)

Team anchor: Prof. Dr. Martin Hörmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Partner bei anchor

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