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Ebner Stolz begleitet erfolgreich das Schutzschirmverfahren der Mobilkranbauer Tadano Demag und Tadano Faun

  • Gläubigerversammlung stimmt den Insolvenzplänen für die deutschen Töchter des Tadano-Konzerns mit großer Mehrheit zu
  • Schutzschirmverfahren für beide Gesellschaften endet planmäßig im März 2021

Die Gläubigerversammlung der deutschen Mobilkranbauer Tadano Demag und Tadano Faun hat die Insolvenzpläne beider Gesellschaften nahezu einstimmig gebilligt und damit die Weichen für die Zukunft gestellt. Die Ebner Stolz Management Consultants begleiteten das Schutzschirmverfahren bei finanzwirtschaftlichen, operativen und insolvenzspezifischen Fragestellungen.

Die traditionsreichen Unternehmen Tadano Demag und Tadano Faun stellen vor allem Mobilkräne her. Mit einem kumulierten Umsatz von zuletzt rund 800 Millionen Euro und etwa 2.300 Mitarbeitern gehören die beiden Töchter des japanischen Tadano-Konzerns zu den weltweit führenden Unternehmen der Branche.

Im Oktober 2020 hatten beide Gesellschaften aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch schrumpfende Märkte und zunehmenden Wettbewerbsdruck und verschärft durch die Corona-Pandemie beim Amtsgericht Zweibrücken ein Schutzschirmverfahren nach § 270b Insolvenzordnung (InsO) beantragt. Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wurde zum 01. Januar 2021 eröffnet. Mit der Annahme der Insolvenzpläne durch die Gläubiger am 18. Februar 2021 können beide Gesellschaften das Schutzschirmverfahren planmäßig im März 2021 verlassen.

Die Ebner Stolz Management Consultants berieten die Unternehmen seit 2020 mit einer Optionsanalyse und unterstützten die Vorbereitung des Schutzschirmverfahrens.

Team Ebner Stolz: Markus Mühlenbruch, Partner (Gesamtverantwortung), Marcus Losch, Partner (Projektleitung), Björn Bemelmans, Sebastian Müller, Lars F. Thiel, Philippe Dziallas, Richard Gansauge

Generalbevollmächtigter der Eigenverwaltung ist Martin Mucha von der Kanzlei Grub Brugger, bestellter Sachwalter des Amtsgerichts Zweibrücken im Rahmen des Schutzschirmverfahrens ist Arndt Geiwitz von der Kanzlei SGP Schneider Geiwitz.

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