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NRW.BANK verstärkt erneut Engagement für Start-ups

Nach Corona-Hilfsprogramm NRW.Start-up akut: Neues Wandeldarlehen NRW.SeedCon für junge Unternehmen aufgelegt­
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Um junge, innovative Unternehmen in Nordrhein-Westfalen noch stärker als bisher unterstützen zu können, hat die NRW.BANK heute ein neues Wandeldarlehen gestartet: NRW.SeedCon. Gleichzeitig zieht sie für das Mitte des Jahres beendete Wandeldarlehen NRW.Start-up akut ein positives Fazit: Über das Corona-Hilfsprogramm hat sie 270 Finanzierungen mit einem Volumen von rund 52 Millionen Euro umgesetzt.

Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen: „Das Vorgängerprogramm hat gezeigt, dass auch über die Corona-Zeit hinaus großer Bedarf für ein Finanzierungsprogramm für ganz junge Gründungen besteht. Ich begrüße sehr, dass wir als Land Nordrhein-Westfalen mit dem neuen Programm NRW.SeedCon Gründerinnen und Gründer auch weiterhin bei ihren ersten Gehversuchen unterstützen und damit die Start-up-Landschaft weiter stärken. Nur so können innovative Ideen wachsen und junge Unternehmen kluge Lösungen für die Herausforderungen für Wirtschaft und Klimaschutz entwickeln.“

„Gerade in sehr frühen Unternehmensphasen fällt es Start-ups nach wie vor schwer, private Investoren für sich zu gewinnen. Mit unserem neuen Wandeldarlehen schließen wir genau diese Finanzierungslücke“, erläutert Michael Stölting, Mitglied des Vorstands der NRW.BANK. „Unser Anspruch als Förderbank ist es, dass in Nordrhein-Westfalen jede erfolgversprechende Geschäftsidee die passende Finanzierung erhält.“

Mit dem neuen Wandeldarlehen der NRW.BANK erhalten Unternehmen, die nicht älter als drei Jahre sind, zwischen 50.000 und 200.000 Euro. Zins- und Tilgungszahlungen sind endfällig. Vorteil: Während der siebenjährigen Laufzeit des Darlehens werden die Unternehmen nicht mit Zins- und Tilgungszahlungen belastet.

Die über NRW.SeedCon vergebenen Wandeldarlehen sind nachrangig und der Darlehensnehmer muss keine Sicherheiten stellen. Deswegen gelten sie als eigenkapitalnahe Finanzierungen. Eine weitere Besonderheit bei Wandeldarlehen: Unter bestimmten Bedingungen kann der Darlehensgeber das Wandeldarlehen in eine Beteiligung an dem Start-up wandeln, sodass eine Rückzahlung des Darlehens in diesem Fall entfällt.

Mehr Informationen unter www.nrwbank.de/seedcon

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